Begriffe

Unser Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung), über Arbeitsvermittlung und Werkvertrag bis hin zum On-Site-Management.

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)
Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) bedeutet, wir suchen für unsere Kunden das passende Personal. Hierzu stellen wir das Personal ein und überlassen dieses an unsere Kunden. Dabei sind wir der klassische Arbeitgeber. Die Tätigkeit wird jedoch im jeweiligen Kundenunternehmen ausgeführt. Das Verleihen (Überlassen) von Personal an den Kunden ist die klassische Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung).

Arbeitsvermittlung
Wir suchen im Kundenauftrag nach geeignetem Personal. Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag des Kunden, der uns für diese Dienstleistung auch bezahlt. Für Bewerber ist sie kostenlos. Die Kosten für die Vermittlung betragen je nach Aufwand und Kenntnisstand der Bewerber 3 Monatsbruttogehälter plus 19 % Mehrwertsteuer und werden erst nach Unterschrift des Arbeitsvertrags des Bewerbers fällig. Bei der Durchführung von Assessment-Centern (Auswahlverfahren für Stellenbewerber) bzw. anderen Qualifizierungsverfahren kommen jedoch zusätzliche Kosten auf den Kunden zu.

Werkvertrag
Der Werkvertrag ist ein klassisches Mittel des sogenannten Outsourcing. Bestimmte Aufgaben werden an einen externen Dienstleister vergeben, der die Tätigkeit für den Kunden ausführt. Dies kann im Kundenunternehmen vor Ort erfolgen, aber auch in anderen Produktionsstätten stattfinden. Hierzu sind die Grundlagen des geltenden Tarifvertrag ( iGZ – Link: http://www.ig-zeitarbeit.de/igz ) streng einzuhalten. Der Werkvertrag ist in der Vergangenheit benutzt worden, um Tarifverträge in der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) zu unterlaufen. Dies wird jedoch dem Werkvertrag nicht gerecht, der Werkvertrag ist seit Januar 1900 fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Um dem Werkvertrag gerecht zu werden, bezahlen wir unsere Mitarbeiter, die im Kundenbetrieb im Rahmen eines Werkvertrages eingesetzt sind, immer nach dem geltenden Tarifvertrag iGZ plus die sogenannten Branchenzuschläge.

Was bedeutet On-Site-Management?
Der Begriff „On-Site-Management“ (OSM) steht für unterschiedliche Management-Funktionen, die durch den Auftragnehmer „on-site“, d. h. auf dem Gelände des Auftraggebers, übernommen werden.

On-Site-Management umfasst die neutrale Übernahme aller Aufgaben, die mit dem gemeinsamen Einsatz von Zeitarbeitnehmern unterschiedlicher Personaldienstleister auftreten. Dabei profitieren:

  • Auftraggeber von reduzierten internen Aufwänden,
  • eingebundene Personaldienstleister von der Bereitstellung gemeinsamer Infrastruktur und Administration,
  • Zeitarbeitnehmer über eine kontinuierliche vor Ort-Betreuung durch kompetente Ansprechpartner.

On-Site-Management umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Beratung
  • Rekrutierung
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Zeiterfassung
  • Qualifizierung
  • Administration
  • Personalbetreuung
  • einheitliches Reporting
  • Sammelabrechnungsstellung